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Wohneigentum - Erwerb, Neubau und Ausbau – Brandenburg verbessert Wohneigentumsförderung mit mehr Fördermitteln und höheren Einkommensgrenzen

Das Land Brandenburg hat die Förderrichtlinie für selbst genutztes Wohneigentum bis 31. Dezember 2025 verlängert und deutlich verbessert.

 

  • Grundförderung für Neubau, Erwerb und nachhaltige Modernisierung wurde vereinheitlicht

  • Erhöhung der Einkommensgrenzen für den gesamten sozialen Wohnungsbau

  • Zuschüsse für die behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum und für Höhen überwindende Hilfsmittel.

 

Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden, die Förderdarlehen sind 20 Jahre zinsfrei.

 

Info-Telefon Wohnungsbau: 0331 660-1322

 

Weitere Informationen der ILB

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Di, 30. April 2024

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