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Auflösung der Gemeindevertretung Hirschfeld / Einzelne Neuwahl der Gemeindevertretung am 10. März 2024

Bekanntmachung der Wahlleiterin 

Der Landrat des Landkreises Elbe-Elster als allgemeine untere Landesbehörde gemäß § 110 Abs. 1 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) hat mit seinem Schreiben vom 20.11.2023 auf der Grundlage von § 54 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) folgende Feststellung / Festlegung getroffen:

 

1.  Es wird festgestellt, dass von den 10 zu besetzenden Sitzen der Gemeindevertretung der Gemeinde Hirschfeld mit der Mandatsniederlegung eines weiteren Gemeindevertreters am 14.11.2023 nur noch 4 von 10 Sitzen besetzt sind.

 

Damit sind mehr als die Hälfte der vorgesehenen Sitze unbesetzt. Nach§ 54 Abs. 1 BbgKWahlG löst der Landrat als zuständige Aufsichtsbehörde die Gemeindevertretung der Gemeinde Hirschfeld auf.

 

2.  Der Termin für die einzelne Neuwahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Hirschfeld wird auf Sonntag, den 10. März 2024 festgesetzt.

 

3.  Aufgrund von § 54 Abs. 4 Satz 2 BbgKWahlG endet die Wahlperiode der am 10. März 2024 gewählten Gemeindevertretung abweichend erst mit dem Ende der nächsten allgemeinen Wahlperiode, d. h. im Jahr 2029.

 

4.  Die Wahl ist in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchzuführen.

 

Begründung:

Im Ergebnis der allgemeinen Kommunalwahl vom 26. Mai 2019 waren aufgrund des amtlich festgestellten Wahlergebnisses die 10 Sitze wie folgt zu vergeben:

Einzelwahlvorschlag Haase 3 Sitze, je 1 Sitz erreichten der Heimatverein Hirschfeld e. V., die Freiwillige Feuerwehr, der Einzelwahlvorschlag Kohl, der Einzelwahlvorschlag Stange, der Wahlvorschlag Sport und der SV Hirschfeld e. V.

Da Frau Ivonne Haase zugleich zur ehrenamtlichen Bürgermeisterin gewählt wurde und dieses Mandat angenommen hat, blieben vom Beginn der Wahlperiode an 3 Sitze unbesetzt und die Gemeindevertretung bestand aus nur 7 Gemeindevertretern.

 

Am 18.08.2022 legte das gewählte Mitglied der Wählergruppe Hirschfelder Blide sein Mandat nieder. Alle 3 Ersatzpersonen lehnten die Annahme des Mandates aus zeitlichen Gründen ab. Damit musste dieser Sitz unbesetzt bleiben, weil weitere Nachrücker nicht vorhanden waren. 

Am 29.07.2023 verstarb ein Mitglied der Gemeindevertretung, welches seinen Sitz aufgrund eines Einzelwahlvorschlages erworben hatte. Demnach gab es keine Ersatzperson und ein weiterer Sitz blieb unbesetzt. Die Gemeindevertretung bestand seitdem nur noch aus 5 Mitgliedern.

Am 14.11.2023 legte ein weiterer Gemeindevertreter sein Mandat nieder. Aufgrund des Einzelwahlvorschlages gibt es in diesem Fall keine Ersatzperson.

 

Aufgrund der Tatsache, dass die Gemeindevertretung nunmehr nur noch aus 4 gewählten Gemeindevertretern besteht und damit mehr als die Hälfte der zu besetzenden Sitze unbesetzt bleibt, tritt die Rechtsfolge des§ 54 Abs. 1 BbgKWahlG ein. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hirschfeld ist aufzulösen. Ein Ermessen sieht das Gesetz hierbei nicht vor. Eine andere Entscheidung ist somit nicht möglich.

 

Gröden, den 27.11.2023

 

 

Kathleen Wilken

Wahlleiterin

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Do, 14. Dezember 2023

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