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05. 12. 2024 - Uhr – Uhr
Der Landkreis Elbe-Elster hat eine Allgemeinverfügung zum Schutz der Oberflächengewässer erlassen/ Veröffentlichung online und im Amtsblatt Nr. 14 vom 19. Juli 2023
Aufgrund der Dürresituation in den vergangenen Jahren und der aktuellen Niederschlagssituation ist erneut eine flächendeckende Niedrigwassersituation in Grund- und Oberflächengewässern im Landkreis Elbe-Elster zu verzeichnen. Die Niedrigwasserampel (Informationsplattform Niedrigwasser Brandenburg | MLUK) zeigt seit einigen Tagen für die Schwarze Elster die Warnstufe Rot an, was für eine problematische Niedrigwassersituation steht.
Da weiterhin keine nennenswerten Niederschläge zu erwarten sind, wird per Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung, die Wasserentnahme aus allen Oberflächengewässern des Landkreises mittels Pumpen untersagt.
Inhabern von wasserrechtlichen Erlaubnissen zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern ist für den Zeitraum der Gültigkeit die Entnahme untersagt.
Durch die untere Wasserbehörde kann eine Ausnahme von den Verboten erteilt werden, wenn die Auswirkungen auf die Ordnung des Wasserhaushalts und den Schutz der Natur nicht erheblich oder nachhaltig sind oder wenn die Regelungen zu einer unbilligen Härte führen würden.
Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Elbe-Elster wird in den Sommermonaten verstärkt an den Gewässern des Landkreises unterwegs sein wird, um die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu überwachen. Verstöße können mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
(Quelle: PM Landkreis Elbe-Elster)
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