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27. 11. 2024 - Uhr – Uhr
Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft informiert:
Durch das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft wurde mit Wirkung vom 20.01.2023 die derzeit gültige Sperrzone I (Pufferzone) zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verfügt.
Sperrzone I (grün hinterlegt)
Mit der Bildung einer Sperrzone I (Pufferzone) werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um einen Eintrag der ASP beim Wildschwein frühzeitig zu erkennen. In erster Linie liegt die gemeinsame Aufgabe von Veterinäramt und den Jagdausübungsberechtigten in der Reduktion der Schwarzwildbestände. Die Jagdausübungsberechtigten haben im Rahmen der Allgemeinverfügung die Pflicht, die Bejagung auf Schwarzwild zu intensivieren, Proben zu entnehmen und die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen einzuhalten. Für die landwirtschaftlichen Betriebe sowie die Bürgerinnen und Bürger gelten ebenfalls seuchenhygienische Maßnahmen. Die Gesamtheit der Maßnahmen ist in der Allgemeinverfügung vom 20.01.2023 nachzulesen. Zusammenfassend befinden sich aktuell 14 Gemarkungen, 16 Ortschaften und 20 Jagdreviere in der Sperrzone I.
Die Allgemeinverfügung mit den geltenden Bestimmungen finden Sie im Volltext unter:
https://www.lkee.de/index.php?La=1&object=tx,2112.3995.1&kat=&kuo=2&sub=0 abrufen.
Folgende Ämter, Städte und Gemeinden sind in vollem Umfang der Gemarkungen in die Sperrzone I einbezogen.
Amt Schradenland: Großthiemig, Hirschfeld, Gröden, Merzdorf
Amt Röderland: Wainsdorf, Prösen, Stolzenhain a.d. Röder
In der Verbandsgemeinde Liebenwerda sind folgende Ortsteile in die Sperrzone I einbezogen:
Stadt Bad Liebenwerda
Reichenhain
Kröbeln
Kosilenzien
Stadt Mühlberg/ Elbe
Altenau
Fichtenberg
Für alle weiteren Gebiete des Landkreises Elbe- Elster gilt die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Vorbeugung vor der Einschleppung der ASP in der Fassung vom 11.11.2021
https://www.lkee.de/index.php?La=1&object=tx,2112.3995.1&kat=&kuo=2&sub=0
Baumaßnahmen und Planungen
Aktuell lässt der Landkreis Elbe- Elster einen ASP- Schutzzaun von 16 km Länge von Maiblumengehege bis nach Gaitzsch errichten. Dieser Zaun bildet den Lückenschluss einer dann bestehenden ASP-Zaunanlage von ca. 48 km an der Grenze zum Freistaat Sachsen (Landkreis Meißen).
Bauabschnitt 3.2: 16 km ASP-Schutzzaun
In einem weiteren Bauabschnitt (BA 4.0) wird ein nördlicher ASP- Schutzzaun von ca. 55 km Länge errichtet. Dieser Zaun bildet die nördliche Barriere eines entstehenden Schutzkorridors. Die Errichtung eines Schutzkorridors ist Teil der Bekämpfungsstrategie des Landes Brandenburg gegen die Afrikanischen Schweinepest. Der Korridor wird durch die Errichtung von zwei Zäunen im Abstand von mindestens 500m gebildet. Die südliche Begrenzung bildet der bereits bestehende ASP- Schutzzaun.
In diesem Korridor ist es von besonderer Bedeutung, die Schwarzwildpopulation gegen Null zu senken. Nur bei einer nicht vorhandenen Schwarzwildpopulation kann die Infektkettenunterbrechung durch den Schutzkorridor funktionieren. Somit ist es unser Bestreben, gemeinsam mit den betroffenen Jägerinnen und Jägern die Schwarzwilddichte zu erfassen und effektiv zu senken.
Es wird darum gebeten, Toranlagen nach dem Benutzen zu schließen. Dies gilt auch für geöffnet vorgefundene Tore.
Fallwild- oder Unfallwild ist dem Veterinäramt unter 03535 46 2681 (wochentags) und über die Leitstelle (112) an Wochenenden und Feiertagen zu melden.
(Quelle: Pressemitteilung LK Elbe-Elster, Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft)
Mi, 20. November 2024
Mo, 18. November 2024
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