Falsche Rücksichtnahme beim Parken und Halten
Um andere Verkehrsteilnehmer nicht unnötig zu behindern werden mitunter Grünflächen zum Parken und Halten genutzt. Daher möchte das Ordnungsamt darauf hinweisen, dass Grünflächen keine Verkehrsflächen sind und daher nicht zum Halten und Parken genutzt werden dürfen. Entsprechend §12 StVO Abs. (4) ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren, wobei die Fahrbahn aber nicht zu verlassen ist.
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