Ankündigung einer geplanten Teileinziehung eines öffentlichen Weges in der Gemarkung Großthiemig
Es ist beabsichtigt, mit Wirkung vom 01.07.2023 die Nutzung des als öffentlichen Weg gewidmeten Abschnitts des Radweges von der Lauschgasse in Richtung Großkmehlen zwischen den Schrebergärten und der L59 für den motorisierten Individualverkehr zu sperren.
Rechtsgrundlage ist § 8 Abs. 1 und 2 des Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 15], S.358), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 37], S.3). Die im Sinne dieses Gesetzes zuständige Straßenbaubehörde ist die Gemeinde Großthiemig, vertreten durch das Amt Schradenland.
Der Lageplan einschließlich der Flurkarte mit der zur Teileinziehung vorgesehenen Verkehrsflächen liegt im Amt Schradenland, Ordnungsamt, Großenhainer Str. 25 in der Zeit vom 21.03.2023 bis 22.06.2023 aus.
Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Teileinziehung können innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift im Amt Schradenland, Großenhainer Str. 25, 04932 Gröden eingereicht werden.
gez. Kathleen Wilken
Amtsdirektorin
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