Abgabe Fundfahrräder
Das Amt Schradenland versteigert 4 Fundfahrräder, welche nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 6 Monaten gemäß § 973 Abs. 1 BGB vom Eigentümer nicht abgeholt worden sind.
1) Mountainbike Ghost, 3) Treckingrad M.G.I. Alternative
2) Treckingrad Pegasus 4) Kinderfahrrad Zodiak
Die Fahrräder können beim Ordnungsamt bis 28.04.2023 zu den üblichen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung besichtigt werden. Eine Besichtigung ist auch während der Fahrradcodierung an der Amtsverwaltung am 19.04.2023 in der Zeit von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr möglich.
Gebote können in einem verschlossenen Umschlag mit dem Kennwort „Gebot Fahrrad“ im Briefkasten der Amtsverwaltung bis zum 28.04.2023 / 12:00 Uhr abgegeben werden. Die Angabe zum Fahrrad ist neben Namen, Anschrift und Telefonnummer zwingend erforderlich. Das Höchstgebot zu den jeweiligen Fundsachen erhält mit Ablauf der Frist den Zuschlag.
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