Straßenreinigung im Frühjahr
Mit den ersten warmen Sonnenstrahlen dieses Frühlings konnten auf den Straßen im Amtsbereich fleißige Anwohner beim Reinigen der Straßen beobachtet werden. Auch wenn der Winter mit Schnee zum Rodeln und Skifahren geizte, hatte der Winterdienst doch einige Einsätze. Dabei wurden abstumpfende Streustoffe ausgebracht, welche wieder entfernt werden müssen. Eine wöchentliche Aufgabe, die per Satzung den anliegenden Grundstückseigentümern auferlegt ist.
Da dies noch nicht vor allen Grundstücken geschehen ist, hier der Appell des Ordnungsamtes, Schmutz, Sand, Unkraut und Laub zu entfernen.
Bei dieser Gelegenheit auch wieder ein Hinweis an alle Hundebesitzer. Die oben benannte Reinigungspflicht schließt die Hinterlassenschaften ihrer Hunde nicht mit ein. Wer auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere mit sich führt, hat dafür zu sorgen, dass diese nicht die Verkehrsfläche oder Anlage verunreinigen oder beschädigen. Durch Tiere verursachte Verunreinigungen auf Verkehrsflächen und in Anlagen sind unverzüglich zu beseitigen. Hundeführer oder Hundeführerinnen haben dafür geeignete Reinigungsmaterialien mitzuführen.
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