Zuständigkeit für Wohngeldbearbeitung
Für die Einwohner der Städte Elsterwerda, Herzberg, Schönewalde, Doberlug-Kirchhain und Sonnewalde - inklusive der jeweiligen Ortsteile - sowie für die Ämter Elsterland, Kleine Elster, Plessa, Schradenland, Schlieben und für die Gemeinde Röderland bleibt weiterhin der Landkreis Elbe-Elster mit Sitz in Herzberg/Elster, Grochwitzer Str. 20, für die Wohngeldbearbeitung zuständig.
Die Verbandsgemeinde Liebenwerda bearbeitet seit dem 1. Januar 2023 für ihre Einwohner die Wohngeldanträge selbstständig. Die Stadt Finsterwalde hat eine eigene Wohngeldstelle.
Die Sprechzeiten der Wohngeldstelle des Landkreises Elbe-Elster sind:
Montag: Keine Sprechzeit
Dienstags: 8 - 12 Uhr, 13 – 17 Uhr
Mittwoch: keine Sprechzeit
Donnerstag: 8 – 12 Uhr, 13 – 16 Uhr
Freitag: Keine Sprechzeit
Vorsprachen können während der genannten Sprechzeiten oder nach Terminvereinbarung erfolgen. Die Mitarbeiter der Wohngeldstelle sind außerdem innerhalb der Sprechzeiten unter 03535/ 46-3145 telefonisch erreichbar.
(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Elbe-Elster)
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