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Information zu den Elternbeitragsbescheiden 2023

Die Landesregierung hat am 15.11.2022 das Entlastungspaket für Familien  auf dem Weg gebracht, welches u.a. die Kita-Beitragsfreiheit von Familien mit einem Jahresnetto-Einkommen bis zu 35.000 € und im Einkommensbereich 35.001 € – 55.000 € die Senkung und Begrenzung der Elternbeiträge  beinhaltet.

 

Das Gesetzgebungsverfahren ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen, sodass für die Gemeinden noch keine abschließenden Handlungsgrundlagen vorliegen.

 

Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass Ihnen aufgrund dessen  noch keine Elternbeitragsbescheide zugestellt werden können.

 

Die gegenwärtige Einkommenserklärung bleibt davon unberührt und wird bis 30.11.2022 weiter durchgeführt, da sich die Beitragsfreiheit bzw. Beitragsobergrenze nach dem Jahres-Nettoeinkommen bestimmt. Die Einkommenserklärung dient somit als Grundlage für die Beitragsbestimmung.

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Fr, 18. November 2022

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