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Verpflichtende Isolation für Corona- Infizierte von fünf Tagen bleibt bestehen

Verpflichtende Isolation für Corona-Infizierte von fünf Tagen bleibt bestehen

Landkreis verlängert dazu seine Allgemeinverfügung bis zum 30. September 2022/ Bisherige Regelungen gelten fort


Das Land Brandenburg hat die Isolation von fünf Tagen bei einer Corona-Infektion verlängert. Grund ist die derzeitige Infektionslage. Da derzeit der Anteil der Geimpften an der Gesamtbevölkerung für eine Grundimmunisierung noch nicht ausreichend hoch ist und keine wirksamen Therapien zur Verfügung stehen, besteht die Gefahr einer Verstärkung des Infektionsgeschehens mit erheblichen Folgen für Leben und Gesundheit, insbesondere des ungeimpften Teils der Bevölkerung, einer möglichen Überforderung des Gesundheitssystems und der Entwicklung von weiteren Virusvarianten unvermindert fort.
Aufgrund dessen sind Absonderungsmaßnahmen für Verdachts- sowie positiv auf das Coronavirus getestete Personen weiterhin notwendig. Zur Gewährleistung einer landeseinheitlichen Vorgehensweise in Bezug auf Absonderung sind die bestehenden Allgemeinverfügungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten bis zum 30. September 2022 zu verlängern. Der Landkreis Elbe-Elster hat dazu nach Weisung des Landes am 29. August 2022 eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese tritt am 1. September 2022 in Kraft. Inhaltlich gibt es zur bisherigen Allgemeinverfügung keine Änderungen. Lediglich die Laufzeit wurde bis zum 30. September 2022 verlängert.
Ein abschließendes Freitesten ist danach wie bisher für die allgemeine Bevölkerung nicht notwendig – Voraussetzung dafür ist aber eine 48-stündige Symptomfreiheit. Eine Selbsttestung mit Antigen-Schnelltests beginnend nach Tag 5 wird empfohlen. Wenn am fünften Tag noch Symptome bestehen, verlängert sich die Absonderung entsprechend, bis diese 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind – längstens jedoch auf zehn Tage. Die Isolation endet dann spätestens wie bisher nach zehn Tagen. Außerdem entfällt die Quarantäne für Kontaktpersonen vollständig. Ihnen wird aber ebenfalls empfohlen, sich selbst zu testen.

Anhang: Allgemeinverfügung des Landkreises

 

Im Auftrag

 

Torsten Hoffgaard

 

Pressereferent

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Gröden
Mi, 31. August 2022

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