Neuer Termin Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Gröden
Die Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Gröden am 21. Juni 2022 ist abgesagt!
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Einladung
zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Gröden
Auf Grundlage des § 10 Abs. 7 Jagdgesetz für das Land Brandenburg, sind alle Eigentümer/innen von Grundflächen, die zum Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Gröden gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, eingeladen.
Die Genossenschaftsversammlung findet am Dienstag, 26. Juli 2022 um
17:00 Uhr im Versammlungsraum des Amtes Schradenland in Gröden, Großenhainer Straße 25 statt.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Erörterung der aktuellen Vorstandssituation
- Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Wahl des neuen Vorstandes der Jagdgenossenschaft
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- Übernahme der Versammlungsleitung durch den neuen Vorsteher
- Sonstiges
Wahlvorschläge zur Neuwahl des Vorstandes können bis zum 25.07.2022 beim Notvorstand im Amt Schradenland, Frau Wilken, Großenhainer Straße 25 in Gröden eingereicht werden.
Kathleen Wilken
Amtsdirektorin
in der Funktion als Notvorstand
Auszug aus § 10 Abs. 7 Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG) vom 09.10.2003
Solange die Jagdgenossenschaft keinen Jagdvorstand gewählt hat, werden die Geschäfte des Jagdvorstandes vom Amtsdirektor wahrgenommen. Die Kosten der vorübergehenden Geschäftsführung bis zur Wahl des Jagdvorstandes trägt die Jagdgenossenschaft. Von der Übernahme der Geschäfte ist die untere Jagdbehörde in Kenntnis zu setzen.
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Veröffentlichung
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