Verpflichtende Isolation für Corona-Infizierte auf fünf Tage reduziert
Landkreis erlässt dazu Allgemeinverfügung
Die Isolation nach einem positiven Corona-Test wird auf fünf Tage verkürzt. Dazu hat der Landkreis Elbe-Elster eine Allgemeinverfügung erlassen, die am 6. Mai in Kraft getreten ist. Ein Freitesten ist danach nicht mehr notwendig, wenn eine 48-stündige Symptomfreiheit besteht. Eine Selbsttestung mit Antigen-Schnelltests beginnend nach Tag 5 wird empfohlen. Wenn am fünften Tag noch Symptome bestehen, verlängert sich die Absonderung entsprechend, bis diese 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind – längstens jedoch auf zehn Tage. Die Isolation endet dann spätestens wie bisher nach zehn Tagen. Außerdem entfällt die Quarantäne für Kontaktpersonen vollständig. Ihnen wird aber ebenfalls empfohlen, sich selbst zu testen.
Es gilt eine Übergangsregelung, sodass ab dem Tag des Inkrafttretens die aktuellen Regelungen für alle Personen gelten. Das heißt, die Absonderung als Kontaktperson ist beendet und positiv getestete Personen, deren Absonderung bereits mindestens fünf Tage dauert und die seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sind, können ihre Absonderung beenden.
(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Elbe-Elster)
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