Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 04.02.2022
Erweiterung der Pufferzone und weitere Anordnungen
Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster hat auf Grund der Feststellung des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei mehreren Wildschweinen im Landkreis Meißen, auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2016/429 i. V. m. Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 i. V. m. der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung - SchwPestV) in der derzeit gültigen Fassung, in Form einer amtlichen Bekanntmachung eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen.
Diese regelt unter anderem die Erweiterung der Pufferzone, Anordnungen an Jagdausübungsberechtigten in der Sperrzone, Vorgaben an die Schweinehalter*innen in der Sperrzone sowie Anordnungen an die Allgemeinheit in der Sperrzone.
Den Volltext zur amtlichen Bekanntmachung finden Sie im Anhang oder unter: https://www.lkee.de/media/custom/2112_9504_1.PDF?1643957719
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