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Neue Corona-Eindämmungsverordnung ab 15. November 2021 bis einschließlich 5. Dezember 2021

Vor dem Hintergrund stark steigender Corona-Inzidenzen wird die sogenannte 2G-Regelung auch im Land Brandenburg ausgeweitet. Ab Montag ist zum Beispiel der Besuch von Gaststätten, Theatern, Kinos, Spielbanken, Freizeitbädern, Saunen, Thermen und Wellnesszentren, Diskotheken, Clubs, Festivals und Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter landesweit nur noch Geimpften und Genesenen möglich. Auch für Beherbergungen, Reisebusreisen und Stadtrundfahrten gilt dann grundsätzlich: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren. Ausnahmen bei 2G gibt es für Jugendliche unter 18 Jahren und für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können (Attestpflicht): mit einem negativen Testnachweis dürfen auch sie bei 2G rein; die ungeimpften Erwachsenen müssen dann aber zusätzlich eine FFP2-Maske tragen.

 

Regelungen im Überblick

 

 

I(Quelle: PM Staatskanzlei)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Sa, 13. November 2021

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