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Jährliche Einkommensermittlung für die Festsetzung der Elternbeiträge

Bitte geben Sie zur Ermittlung der Kita-Elternbeiträge für 2022 die Einkommenserklärung mit den entsprechenden Nachweisen über Email an   bis zum 30.11.2021 ab.

 

Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, Ihre Unterlagen in der Amtsverwaltung bzw. bei Ihrer Kita-Leiterin abzugeben.

 

Wenn bereits der Höchstbeitrag festgesetzt wurde, ist eine Vorlage der Einkommensnachweise nicht erforderlich.

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Fr, 22. Oktober 2021

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