Kalender
05. 12. 2024 - Uhr – Uhr
Demonstrationen ab sofort untersagt/ Bei unveränderter Lage an drei aufeinanderfolgenden Tagen sind Lockerungen zurückzunehmen/ Nur wenige Verkaufsstellen des Einzelhandels bleiben dann geöffnet/ 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner bei 203,3/ Landrat: Wir setzen jetzt auf kluges und konsequentes Testen
Die Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Menschen im Landkreis Elbe-Elster ist in den vergangenen Tagen deutlich angestiegen. Am 18. März hat der Landkreis den Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern innerhalb der vergangenen sieben Tage erneut überschritten. Der Wert liegt aktuell bei 203,3.
Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung des Landes Brandenburg sieht für diesen Fall neben der öffentlichen Bekanntgabe auch verschärfende Maßnahmen vor. Bereits ab der Überschreitung am ersten Tag sind Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes (Demonstrationen) untersagt (siehe Anhang).
Es ist damit zu rechnen, dass sich in den nächsten Tagen die landkreisbezogene Inzidenzzahl der Infektionen im Sieben-Tages-Zeitraum pro 100.000 Einwohner noch weiter über 200 entwickeln wird. Für diesen Fall sieht die Eindämmungsverordnung einen Automatismus vor. Dieser greift, sobald die Inzidenz von 200 an drei Tagen ununterbrochen vorliegt, sagt Landrat Christian Heinrich-Jaschinski.
Der Landkreis habe dann die Pflicht, diese Überschreitung öffentlich bekannt zu machen. Mit Überschreitung des Inzidenzwertes gelten dann automatisch ab dem Folgetag diese Einschränkungen:
Es dürfen lediglich noch folgende Verkaufsstellen des Einzelhandels geöffnet werden:
Baufachmärkte dürfen nur für Kundinnen und Kunden mit Gewerbenachweis geöffnet werden. Baumschulen, Gartenfachmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte, die Anfang März wieder öffnen durften, müssen wieder geschlossen werden.
Körpernahe Dienstleistungen dürfen nur erbracht werden, soweit diese medizinisch, pflegerisch oder therapeutisch notwendig sind (insbesondere im Bereich der Physio- oder Ergotherapie, Logopädie, Podologie sowie der nicht kosmetischen Fußpflege). Damit sind auch Friseurleistungen nicht mehr zulässig. Auch Solarien dürfen nicht mehr öffnen.
Außer in den Grundschulen und den Förderschulen Geistige Entwicklung und in den Abschlussklassen findet in den Schulen nur noch Distanzunterricht statt. Die Durchführung von Prüfungen bleibt zulässig.
Ebenfalls werden Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive, öffentliche Bibliotheken, Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten für den Publikumsverkehr geschlossen.
Für Kindertagesstätten gilt ein etwas längerer Übergangszeitraum. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen schließen am vierten Werktag nach der Bekanntgabe der Inzidenzwertüberschreitung, wobei wieder eine Notbetreuung eingerichtet wird.
Wir als Landkreis haben hierzu keinen Entscheidungsspielraum. Der landkreisspezifische Lockdown ergibt sich automatisch aus der Eindämmungsverordnung. Der Lockdown gilt mindestens 14 Tage lang. Er verlängert sich immer wieder um eine Woche, wenn er nicht mindestens für die Dauer von drei Tagen unterschritten wird, sagt Landrat Christian Heinrich-Jaschinski.
Für den Landrat sind die strengeren Maßnahmen eine logische Konsequenz aus der jüngsten Entwicklung. Die Situation hat sich verschlechtert. Wir haben wieder hohe Inzidenzen, das hat Konsequenzen. Natürlich bedaure ich die mit der Schließung der Kitas einhergehende Belastung junger Familien sowie die Schließung der regionalen Geschäfte, die selber zur Infektionsverbreitung kaum etwas beitragen.
Man habe das hohe Infektionsgeschehen Anfang März gesehen, sagt Christian Heinrich-Jaschinski. Der Wunsch in der Bevölkerung nach Lockerungen sei aber groß gewesen. Wir setzen jetzt auf kluges und konsequentes Testen. Ich halte den Ansatz, Menschen mit negativem Testergebnis trotz hoher Infektionszahlen Freiheiten zu ermöglichen, für einen plausiblen und möglichen Weg, sagt Landrat Christian Heinrich-Jaschinski. Die Voraussetzungen dafür seien mit der zentralen Teststelle am Standort des Refektoriums in Doberlug-Kirchhain geschaffen worden. Später sollen weitere Leistungserbringer hinzukommen. Darüber hinaus würden die Ordnungsbehörden im Landkreis zusammen mit der Polizei verstärkt die Einhaltung aller Maßnahmen kontrollieren.
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Elbe-Elster meldet am 18. März 2021 nachfolgende statistische Angaben zu den Corona-Infektionen im Landkreis:
gesamt positiv Getestete: 5.341 (+ 39 zum Vortag)
davon aktive Fälle: 337 (+ 18 zum Vortag)
genesene Personen: 4.813 (+ 20 zum Vortag)
bestätigte 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 203,3 (198,4 am Vortag)
stationär behandelte Personen: 32 (Stand 18.03.21)
davon intensivmedizinisch: 8 (Stand 18.03.21)
Personen in Isolation bzw. häusliche Quarantäne: 470 (- 80 zur Vorwoche/Stand 12.03.21)
verstorben: 191 Personen (+1 zum Vortag)
(Quelle Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, LAVG, sowie Elbe-Elster-Klinikum und Gesundheitsamt Elbe-Elster)
(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Elbe-Elster)
Di, 03. Dezember 2024
Ab den 09.12.2024 beginnen auf der Dorfstraße in Hirschfeld die Pflanzarbeiten. Im Rahmen der ...
Mo, 25. November 2024
Aufgrund Bauarbeiten kommt es zur Sperrung der Seitenbereiche in der Dorfstraße im Bereich der ...