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15-Kilometer-Regelung für den Landkreis Elbe-Elster ist ab sofort aufgehoben

Im Landkreis Elbe-Elster gilt seit dem 11. Januar 2021 der 15-Kilometer-Radius. Einwohner dürfen den eigenen Wohnort darüber hinaus nur noch bei triftigen Gründen verlassen. Begründete Fahrten, zum Beispiel zum Arzt oder zum Arbeitsplatz waren erlaubt. In Brandenburg, so auch in Elbe-Elster, gilt als Marke für die Berechnung der zulässigen 15-Kilometer-Entfernung die Kreisgrenze.


Da seit fünf Tagen in Folge der 7-Tage-Inzidenzwert in Elbe-Elster unter der Marke von 200 liegt, ist die 15-Kilometer-Regelung ab 4. Februar 2021 aufgehoben. Alle anderen Einschränkungen nach der Eindämmungsverordnung bleiben bestehen.

 

(Quelle: PM Landkreis Elbe-Elster)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Mo, 08. Februar 2021

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