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Neue Eindämmungsverordnung: Ab 24.01.2021 Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken im ÖPNV und in Geschäften

Wegen der höheren Schutzwirkung gegenüber Mund-Nase-Bedeckungen in der Form der Alltagsmasken müssen nun in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften mindestens medizinische Gesichtsmasken (sogenannte OP-Masken) getragen werden. Das gilt für Fahrgäste sowie für Kundinnen und Kunden. Einen noch besseren Eigenschutz bieten Masken des Standards FFP2 oder vergleichbare Atemschutzmasken. Generell wird in Situationen, in denen ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen unvermeidbar ist, die Nutzung von medizinischen Masken oder Atemschutzmasken ohne Ausatemventil angeraten.

 

(Quelle: Pressemitteilung MSGIV)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Mo, 25. Januar 2021

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