RSS-Feed   Teilen auf Facebook   Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Dritte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 und Quarantäneverordnung

Die Dritte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 3. SARS-CoV-2-EindV)

 

und

 

die Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung

 

treten am 16.12.2020 in Kraft.

Weitere Informationen

Weitere Meldungen

AG Volleyball

Jährliche Einkommensüberprüfung für die Ermittlung der Elternbeiträge 2025

 Werte Eltern von Krippen- und Hortkindern, bitte reichen Sie wieder zur Ermittlung der ...

Unser Newsletter versorgt Sie mit aktuellen Informationen. Jetzt kostenlos abonnieren