Dritte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 und Quarantäneverordnung
Die Dritte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 3. SARS-CoV-2-EindV)
und
die Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung
treten am 16.12.2020 in Kraft.
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