Landkreis reagiert auf hohe Zahl bei Corona-Neuinfektionen
Ab 9. Dezember gelten im Landkreis verschärfte Regeln zum Infektionsschutz/ Landrat: Jetzt müssen alle aufwachen. Die Situation in den Krankenhäusern ist extrem angespannt / 101 Neuinfektionen zum Vortag/ 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner bei 261,2
Die Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Menschen im Landkreis Elbe-Elster ist in den vergangenen Tagen noch einmal deutlich angestiegen. Am 5. Dezember hat der Landkreis den Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern innerhalb der vergangenen sieben Tage erstmals überschritten. Der Wert liegt aktuell bei 261,2.
Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung des Landes Brandenburg sieht für diesen Fall neben der öffentlichen Bekanntgabe auch verschärfende Maßnahmen vor, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten per Allgemeinverfügung anzuordnen sind. Der Landkreis Elbe-Elster hat deshalb neue Regelungen erlassen, die vom 9. Dezember an gelten.
Neben allen Schulen jeden Bildungsganges sind davon auch die Kreisvolkshochschule und Musikschulen betroffen. An allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, Förderschulen und Schulen des zweiten Bildungswegs in öffentlicher und freier Trägerschaft, mit Ausnahme der Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“, findet ab einschließlich der siebten Klassenstufen ab 14. Dezember 2020 ausschließlich Distanzunterricht statt. Kreisvolkshochschule und Musikschulen, einschließlich des zweiten Bildungsweges, müssen ihren Unterricht ab 14. Dezember 2020 in Präsenzform ausnahmslos ausfallen lassen. Die Unterrichtserteilung mittels Distanzunterricht ist, soweit möglich, erlaubt. Entsprechendes gilt für Bildungsdienstleister im Bereich der beruflichen Bildung und bei überbetrieblichen Unterweisungen von Auszubildenden sowie bei vergleichbaren Angeboten.
Außerdem gibt es Einschränkungen des Besuchsrechtes in Pflegeheimen und ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. In Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und sonstigen stationären Einrichtungen ist vorbehaltlich weiterergehender Beschränkungen im Einzelfall aufgrund des jeweiligen Infektionsgeschehens oder des einrichtungsspezifischen Hygienekonzeptes nur der Besuch von höchstens zwei Mitgliedern eines Hausstandes zuzüglich bis zu einem Kind unter 14 Jahren des selben Hausstandes je Woche zulässig. Die Abgabe und der Konsum von alkoholhaltigen Getränken ist ganztägig außerhalb von Läden und Geschäften im Bereich von Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen sowie auf öffentlichen Parkplätzen und Parkplätzen vor Einkaufszentren, Geschäften und Läden, in Parkhäusern, Parkgaragen, auf Parkdecks, auf Spiel- und Sportplätzen und in öffentlich zugänglichen Parkanlagen untersagt. Der Betrieb von Märkten und Wochenmärkten ist nur in dem zeitlichen Umfang und dem Sortiment zulässig, in dem die jeweiligen Märkte und Wochenmärkte regelmäßig stattfinden. Der Verkauf von Weihnachtsbäumen auf Märkten und Wochenmärkten ist zugelassen. Weihnachtsmärkte und sonstige Sondermärkte sind untersagt.
Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster vom 8. Dezember veröffentlicht und gilt bis 21. Dezember 2020.
(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Elbe-Elster)
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