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Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“

Anträge für die Überbrückungshilfe II können ab sofort gestellt werden

Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Di, 03. November 2020

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