Änderung der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung ab 21.10.2020
Die Corona-Neuinfektionen steigen in ganz Deutschland drastisch an. In Brandenburg liegen die aktuellen Corona-Zahlen bereits auf dem Niveau der ersten Welle im Frühjahr. Um die Infektionsdynamik unter Kontrolle behalten und eine zweite flächendeckende Schließung von Kitas, Schulen und Wirtschaftsbereichen verhindern zu können, sind jetzt weitere Infektionsschutzmaßnahmen notwendig. Das Kabinett hat deshalb heute – unter Berücksichtigung des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 14. Oktober – die landesweit geltende SARS-CoV-2-Umgangsverordnung mit klaren Regeln bei deutlich steigenden Infektionszahlen ergänzt.
Das betrifft insbesondere die Zahl von Teilnehmenden bei Veranstaltungen und privaten Feiern, den Alkoholausschank in Gaststätten sowie eine erweiterte Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum, wenn der Inzidenzwert von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten wird.
Die neuen Regeln treten bereits am Mittwoch, den 21. Oktober, in Kraft und gelten bis zum 30. November 2020.
Mit dieser Änderungsverordnung schafft Brandenburg auch das Beherbergungsverbot für Gäste aus innerdeutschen Corona-Risikogebieten ab. Damit wird der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 16. Oktober entsprochen.
(Quelle Pressemitteilung der Staatskanzlei)
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