Beherbergungsverbot für Berliner*innen im Land Brandenburg
Laut dem Robert Koch-Institut hat ganz Berlin mehr als 50 gemeldete Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen. Damit gilt nach der Corona-Umgangsverordnung ab heute ein Beherbergungsverbot für alle Berlinerinnen und Berliner im Land Brandenburg.
Betreiber*innen von Beherbergungsstätten, Campingplätzen oder Wohnmobilstellplätzen sowie private und gewerbliche Vermieterinnen und Vermieter von Ferienwohnungen, Ferienhäusern und vergleichbaren Räumlichkeiten dürfen solange keine Gäste aus Berlin aufnehmen, wie die 7-Tage-Inzidenz des gesamten Landes Berlin über dieser 50er Marke liegt. Das gleiche gilt derzeit auch für Gäste aus der Freien Hansestadt Bremen, den Landkreisen Cloppenburg, Esslingen, Vechta und Wesermarsch sowie den kreisfreien Städten Hamm, Herne, Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Remscheid und Rosenheim.
Alle innerdeutschen Risikogebiete, aus denen nach der Umgangsverordnung keine Gäste im Land Brandenburg beherbergt werden dürfen, sind auf dem sogenannten Corona-Dashboard täglich aktualisiert aufgelistet:
(Quelle: Pressemittelung Staatskanzlei 09.10.2020)
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