Corona-Kulturhilfe für kommunale Einrichtungen und gemeinnützige Vereine
Das Land Brandenburg hat die finanzielle Hilfestellung im Rahmen der Corona-Kulturhilfe, die ursprünglich bis zum 1. August befristet war, bis zum Jahresende verlängert und erweitert. Von dem Programm können kommunale Einrichtungen genauso profitieren wie gemeinnützige Vereine – unabhängig davon, ob sie „vor Corona“ vom Land gefördert worden sind.
(Quelle: Pressemitteilung MWFK)
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Downloads
Weitere Meldungen
AG Volleyball
Mi, 20. November 2024
Jährliche Einkommensüberprüfung für die Ermittlung der Elternbeiträge 2025
Mo, 18. November 2024
Werte Eltern von Krippen- und Hortkindern, bitte reichen Sie wieder zur Ermittlung der ...