Kalender
05. 12. 2024 - Uhr – Uhr
Ab dem 27. April 2020 haben alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr in Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie Fahrgäste bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Mund-Nasen-Bedeckung muss aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet sein, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln beim Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.
Di, 03. Dezember 2024
Ab den 09.12.2024 beginnen auf der Dorfstraße in Hirschfeld die Pflanzarbeiten. Im Rahmen der ...
Mo, 25. November 2024
Aufgrund Bauarbeiten kommt es zur Sperrung der Seitenbereiche in der Dorfstraße im Bereich der ...