RSS-Feed   Teilen auf Facebook   Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Allgemeinverfügung des Landkreises Elbe-Elster zum Umgang mit größeren Veranstaltungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19

Nach § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat der Landkeis Elbe-Elster eine Allgemeinverfügung zum Umgang mit größeren Veranstaltungen erlassen.

 

  • Öffentliche und private Veranstaltungen mit mindestens 100 Personen sind dem Landkreis Elbe-Elster, Gesundheitsamt, anzuzeigen.

 

  • Veranstaltungen über 1000 Personen sind im Gebiet des Landkreises Elbe-Elster untersagt.  Hiervon ausgenommen sind Kindertageseinrichtungen einschließlich Horte, Schulen, Internate, Berufsschulen, Hochschulen, die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr sowie Arbeitsstätten.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Fr, 13. März 2020

Weitere Meldungen

AG Volleyball

Jährliche Einkommensüberprüfung für die Ermittlung der Elternbeiträge 2025

 Werte Eltern von Krippen- und Hortkindern, bitte reichen Sie wieder zur Ermittlung der ...

Unser Newsletter versorgt Sie mit aktuellen Informationen. Jetzt kostenlos abonnieren