Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen
Allen, die regelmäßig die Lokalpresse lesen wird aufgefallen sein, dass keine Alters-und Ehejubiläen der Einwohner aus den Gemeinden des Amtsbereiches mehr in der Presse veröffentlicht werden.
Grund dafür ist, dass dem Einwohnermeldeamt eine Übermittlung der Alters- und Ehejubiläen zum Zwecke der Veröffentlichung durch Presse , Rundfunk und andere Medien nicht mehr erlaubt ist. Lediglich dem Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde dürfen die Daten für die Ehrung der Alters- und Ehejubilare mitgeteilt werden. Dieser darf diese jedoch nicht zur Veröffentlichung nutzen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ebenfalls nicht zulässig.
Soweit der Bürgermeister die Daten von Alters- und Ehejubiläen in der Presse oder auf der eigenen Homepage veröffentlichen möchte, ist hierfür zwingend die Einwilligung der betroffenen Person erforderlich. Die Einwilligung muss schriftlich erfolgen.
Wer eine Veröffentlichung wünscht, kann dafür eine Erklärung ausfüllen und im Einwohnermeldeamt des Amtes Schradenland abgeben bzw. zum Einwohnermeldeamt senden.
Es besteht auch die Möglichkeit per E-Mail die Einwilligung zu erklären, wenn der Absender eindeutig zuzuordnen ist.
Silvia Petrenz
Einwohnermelde-/Ordnungsamt
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