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Ferienzuschüsse für Familien mit geringem Einkommen

Das brandenburgische Familienministerium unterstützt auch in diesem Jahr einkommensschwache Familien bei ihrem Urlaub. Die Ferienzuschüsse betragen acht Euro pro Tag für jedes mitreisende Familienmitglied.

 

Für die Ferienzuschüsse stehen 2015 wieder 300.000 Euro zur Verfügung. Ferienzu-schüsse können Familien in Anspruch nehmen, die in Brandenburg wohnen und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Berücksichtigt werden vor allem Familien in besonderen Belastungssituationen. Auch Großeltern, die mit ihren Enkelkindern verreisen, können Zuschüsse erhalten. Die Reise soll mindestens fünf und darf höchstens 14 Tage dauern. Die Förderung muss vor Reiseantritt beantragt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

 

Der Urlaub kann zum Beispiel in Familienferienstätten, die mit ihren Angeboten die besonderen Interessen und Bedürfnisse von Familien berücksichtigen, gemacht werden. Nähere Informationen zu den bundesweit über 100 Familienferienstätten sind im Katalog „Urlaub mit der Familie“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung und unter www.urlaub-mit-der-familie.de zu finden. Aber auch jede andere finanziell angemessene Ferienunterkunft kann gewählt werden.

 

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und Antragsformulare gibt es beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg, Dezernat 53, Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus bzw. im Internet unter http://www.lasv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.231639.de

 

(MASGF-Presseinformation Nr.: 066/2015)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Mi, 27. Mai 2015

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