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Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ – Anmeldefrist endet am 30.09.2014

Der Fonds ist eine öffentliche Anerkennung für Kinder und Jugendliche, denen in DDR-Heimen Leid und Unrecht zugefügt wurde. Aus dem Fonds sollen die Betroffenen Hilfe bei der Bewältigung von Folgen der Heimerziehung erhalten.

 

Hilfe kann erhalten, wer

 

  • im Zeitraum zwischen 1949 und 1990 in einem Kinder- oder Jugendheim, z. B. Säuglingsheim, Durchgangsheim, Spezialheim, Jugendwerkhof untergebracht

 

  • und dort Unrecht und Leid erfahren,

 

  • dessen Folgen bis heute nachwirken.

 

Im Land Brandenburg gibt es seit Sommer 2012 eine Anlauf- und Beratungsstelle bei der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur (LAkD). 

 

Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. 

 

Anlauf- und Beratungsstelle

des Landes Brandenburg

für ehemalige Heimkinder in der DDR

Hegelallee 3

14467 Potsdam

 

Telefon: (0331) 23 72 92 – 17

Telefax: (0331) 23 72 92 – 20

 

E-Mail: anlaufstelle@lakd.brandenburg.de

 

Internet: www.aufarbeitung.brandenburg.de

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Di, 03. Juni 2014

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