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Landkreis nimmt Zuwendungsanträge für Unterkunft und Verpflegung bei auswärtiger Unterbringung von Auszubildenden entgegen

 

Auszubildende können  einen Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterbringung während des Besuches der Berufsschule stellen.

 

Wer:   

Anspruchsberechtigt ist, wer im Land Brandenburg in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat und wenn der Zeitaufwand für die tägliche Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Berufsschule, einschließlich der Weg-, Warte- und Übergangszeiten, drei Stunden überschreiten würde.

 

Wo:    

Landkreis Elbe-Elster, Schulverwaltungs- und Sportamt, Grochwitzer Straße 20, 04916 Herzberg

Frau Janhoefer (Namen A-M, Tel: 03535 463520)

Frau Mittag (Namen N-Z, Tel: 03535 463508)

              

Wann:

Spätestens bis zum 1. April des Jahres für das vorangegangene gesamte 1. Schulhalbjahr, spätestens bis zum 1. Oktober des Jahres für das vorangegangene gesamte

2. Schulhalbjahr.

 

(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Elbe-Elster)

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Mi, 01. Februar 2012

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