Verzicht auf Versand von Grundsteuer und Hundesteuerbescheiden für das Jahr 2023
Auch für das Kalenderjahr 2023 werden für die Gemeinden keine Grundsteuer- und Hundesteuerbescheide versendet.
Der bisherige Steuerbescheid behält auch für die Folgejahre seine Gültigkeit, wenn sich die Steuerschuld oder der Steuerpflichtige gegenüber dem vorliegenden Bescheid nicht geändert haben. Die amtliche Bekanntmachung zur Jahreshauptveranlagung zur Grund- und Hundesteur für 2023 erfolgte im Amtsblatt vom 6. Januar 2023.
Steuerpflichtige, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Steuern zu den Fälligkeitsterminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu überweisen.
Für Steuerpflichtige, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden die Zahlungen zu den genannten Fälligkeitsterminen abgebucht. Bei beantragter Jahreszahlung erfolgt der Einzug zum 01.07.2023.
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