Zentrale Ausländerbehörde erster Anlaufpunkt für Flüchtlinge
Eisenhüttenstadt nimmt Erstregistrierung vor/ Privatgäste aus der Ukraine in Elbe-Elster bei der Ausländerbehörde des Landkreises anmelden
Der Landkreis Elbe-Elster weist in einer Pressemitteilung auf folgende Verfahrensweise hin:
Grundsätzlich ist als Anlaufstelle für Flüchtlinge zunächst die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) in Eisenhüttenstadt zuständig, soweit keine konkrete Unterbringung aufgrund privater Kontakte bei Bekannten oder Verwandten erfolgt.
Nur bei einem schon jetzt feststehenden Wunschaufenthalt in Elbe-Elster sollte die Registrierung und Inanspruchnahme von Leistungen der Sozialhilfe von Flüchtlingen auch hier vor Ort erfolgen. Ansonsten gibt es später kaum noch Möglichkeiten für Flüchtlinge, Elbe-Elster zu verlassen und an andere Standorte in Deutschland bzw. auch der EU zu wechseln.
Im Interesse der Flüchtlinge sollten diese vorher gefragt werden, ob ein längerfristiger Aufenthalt im Landkreis Elbe-Elster auch gewünscht ist. Im Zweifel ist die Registratur über die ZABH auch deshalb zu empfehlen, weil die Kapazitäten für eine Registrierung dort deutlich größer sind als hier vor Ort. Die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) ist erreichbar unter:
Poststraße 72, 15890 Eisenhüttenstadt
Telefon: 033644270
E-Mail:
Bei einem gewünschten voraussichtlichen längeren Aufenthalt in Elbe-Elster kann und sollte die Registrierung schnellstmöglich über die Ausländerbehörde im Ordnungsamt des Landkreises erfolgen. Erst danach können finanzielle Hilfen (Sozialleistungen) und auch medizinische Versorgungsleistungen gewährt werden.
Wenn Ukrainerinnen und Ukrainer bei Verwandten oder Freunden wohnen können und aktuell noch keine finanzielle Unterstützung benötigen, werden sie dennoch gebeten, sich bei der Servicestelle des Sozialamtes oder der Ausländerbehörde des Landkreises Elbe-Elster zu melden. Dies kann per Mail an oder über die telefonische Hotline erfolgen. Diese ist Mo - Do in der Zeit von 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr sowie am Fr von 8.00 – 11.00 Uhr über 03535/ 46 – 3131 oder 46 - 4480 erreichbar. Darüber hinaus kann die Meldung auch online über die Homepage des Landkreises unter www.lkee.de erfolgen. Der Landkreis benötigt diese Informationen, um z.B. soziale oder Versorgungsleistungen sowie Schulbesuche und Kinderbetreuungen planen zu können.
Die Europäische Union prüft derzeit, für ukrainische Staatsangehörige ein erleichtertes Verfahren für den weiteren Aufenthalt einzuführen. Damit wäre ein Asylantrag nicht mehr erforderlich. Weitere Informationen hierzu werden in den nächsten Tagen erwartet. Das Recht dazu, einen Asylantrag zu stellen, besteht unabhängig davon grundsätzlich fort.
(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Elbe-Elster)
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