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Gesetzesänderung Verlängerung LKW-Führerschein

Das Straßenverkehrsamt informierte über eine Gesetzesänderung für die Verlängerung des LKW-Führerscheins.

 

Bisher musste der LKW-Führerschein innerhalb einer Frist von 2 Jahren nach Erreichen des 50. Lebensjahres verlängert werden. Das traf auch für befristete LKW-Führerscheine zu.

 

Ab November 2008 kann ein Verlängerungsantrag auch noch gestellt werden, wenn der Führerschein bereits 3, 4 oder mehr Jahre abgelaufen ist.  

 

Bei Fragen gibt das Straßenverkehrsamt des Landkreises Elbe-Elster in Bad Liebenwerda Auskunft.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Di, 04. November 2008

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