Stelle zur Klärung von Impfprioritäten in Einzelfällen eingerichtet
Brandenburg impft: Stelle zur Klärung von Impfprioritäten in Einzelfällen eingerichtet
Im Gesundheitsministerium ist in Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer Brandenburg eine Stelle zur Klärung von Impfprioritäten in Einzelfällen eingerichtet. Grundlage ist die aktualisierte Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die am 8. Februar 2021 in Kraft getreten ist.
Danach gibt es nun die Möglichkeit für Einzelfallentscheidungen hinsichtlich der Einordnung höchstens in die zweite Prioritätsstufe.
Personen mit einer Erkrankung oder Behinderung, welche nicht explizit in der Corona-Impfverordnung benannt wird, aber ebenfalls ein sehr hohes, hohes oder erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen, haben Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis für die Impfberechtigung in der zweiten Stufe mit hoher Priorität oder in der dritten Stufe mit erhöhter Priorität. Solche ärztlichen Zeugnisse können nach der Impfverordnung ausschließlich von berechtigten Einrichtungen ausgestellt werden, die von den obersten Landesgesundheitsbehörden hiermit beauftragt wurden.
Die Stelle zur Klärung von Impfprioritäten in Einzelfällen im Gesundheitsministerium wird von zwei Mitgliedern der Ethikkommission der Landesärztekammer Brandenburg sowie von einer Kammerjuristin beratend unterstützt.
Begründete Anträge auf eine Einzelfallentscheidung können per Post an das Gesundheitsministeriumgesendet werden.
Anschrift:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Abteilung Gesundheit
Kennwort: Impfpriorität
Postfach 60 11 63
14411 Potsdam
(Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
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