Erstattung von KiTa-Gebühren / Änderung zum Kinderkrankentagegeld
Erstattung von KiTa-Gebühren
Auszug aus der Pressemitteilung der Staatskanzlei:
„Eltern von Kita-Kindern werden weiterhin nachdrücklich gebeten, ihre Kinder soweit es möglich ist, zu Hause zu betreuen. Für diejenigen, wo dies nicht möglich ist, verbleibt es jedoch bei der Betreuungsmöglichkeit in der Kita.
Das Land übernimmt – wie bereits beim Lockdown im Frühjahr – Elternbeiträge, wenn die Betreuung zu Hause erfolgt. Neu ist jedoch die Möglichkeit der Splittung (z.B. 3 Tage zu Hause, 2 Tage Kita). Dann übernimmt das Land anteilig. Dafür wird das Land voraussichtlich monatlich bis zu 15 Millionen Euro aus dem Corona-Rettungsschirm aufwenden. Die notwendige Richtlinie des Jugendministeriums hierzu wird derzeit abgestimmt. Sie soll rückwirkend ab 1. Januar 2021 gelten.“
Das heißt, die Elternbeiträge werden nur für die Tage erhoben, an denen Sie eine Betreuung in den Kindertagesstätten in Anspruch nehmen. Gleiches gilt für die Notbetreuung im Hort.
Änderung zum Kinderkrankentagegeld
Zusätzliche Unterstützung gibt die von Bundestag und Bundesrat kurzfristig beschlossene Änderung zum Kinderkrankentagegeld. Dieses wurde für das Jahr 2021 pro Elternteil von zehn auf 20 Tage pro Kind, für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage pro Kind verdoppelt.
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