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Betrieb von Kitas und Schulen im Landkreis untersagt

 

Landkreis veröffentlichte Allgemeinverfügungen dazu auf der Internetseite

 

Der Landkreis Elbe-Elster hat am 16. März 2020 zwei weitere Allgemeinverfügungen erlassen, die einerseits das Verbot des Betriebs von Kindertageseinrichtungen und andererseits das Verbot der Unterrichtserteilung von Schulen betreffen. Beide Allgemeinverfügungen sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkee.de abrufbar.

Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen wird mit Wirkung vom 18. März 2020 bis zum 19. April 2020 untersagt. Die Untersagung des Betriebs gilt für alle Formen der Kindertagesbetreuung im Sinne des Brandenburgischen Kindertagesstättengesetzes (KitaG). Hierzu zählen neben der Betreuung von Kindern in Krippen (O bis 3 Jahre), in Kindergärten (ab 3 Jahre bis zur Einschulung) und Horten (Kinder in der Primarstufe bzw. Grundschule) auch alle weiteren bedarfserfüllenden Angebote wie zum Beispiel Spielkreise und integrierte Ganztagsangebote von Schule und Kindertagesbetreuung. Hierunter fallen auch die im Landkreis angebotenen Eltern-Kind-Gruppen. Kindertagespflegestellen können weiter betrieben werden. Die Untersagung gilt für alle öffentlichen und freien Träger.

 

Der Landrat hat mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren der kreisangehörigen Ämter, Städte und

Gemeinden folgende Ausnahme abgestimmt:

  • Gruppen in den Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten Hort), in denen Kinder von

Erziehungsberechtigten aus kritischen lnfrastrukturbereichen betreut werden

(Notfallbetreuung in kleinen Gruppen).

Ebenfalls wurde mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren abgestimmt, dass die Notfallbetreuung mindestens im Rahmen der bisherigen täglichen Öffnungszeiten der entsprechenden Kindertageseinrichtungen erfolgt.

Grundvoraussetzung für eine Notbetreuung ist, dass beide Erziehungsberechtigten, im Falle von Alleinerziehenden, die Alleinerziehenden in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind, und eine häusliche oder sonstige individuelle bzw. private Betreuung nicht organisieren können.

 

Ab Mittwoch, den 18. März 2020 bis (voraussichtlich) zum 19. April 2020 wird allen Schulen im Landkreis Elbe-Elster, d. h. allen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, allen Förderschulen und den Schulen des zweiten Bildungswegs in öffentlicher und freier Trägerschaft, die Erteilung von Unterricht untersagt. In den Räumlichkeiten der Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft einschließlich in Schulsporthallen und an anderen Lernorten (Schwimmhallen, außerschulische Lernorte) findet kein Unterricht und keine Betreuung im Rahmen ganztagsschulischer Angebote statt.

 

Der Unterrichtsbetrieb an Schulen, in denen Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen

Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und Schülerinnen Schwerstmehrfachbehinderungen beschult werden, wird fortgeführt. Eine Hortbetreuung, die bisher in den Schulen regelmäßig angeboten wurde, kann im Rahmen einer Notfallbetreuung fortgeführt werden. Ziel der Allgemeinverfügungen ist es, die Übertragungswege von SARS-CoV-2 zu unterbrechen und das Risiko einzudämmen, ohne dabei das öffentliche Leben gänzlich zum Stillstand zu bringen sowie die Funktionsfähigkeit der zur Gesunderhaltung sowie zum Schutz der Bevölkerung dringend erforderliche Infrastruktur aufrechtzuerhalten. Um dies sicherzustellen, ist die hier verfügte Untersagung erforderlich und geboten.

 

Aktuelle Informationen rund um die Ausbreitung des Coronavirus sind unter www.lkee.de veröffentlicht.

Besondere Hinweise für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/coronavirus-leichte-sprache.html

 

(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Elbe-Elster)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Mo, 16. März 2020

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