Kalender
27. 11. 2024 - Uhr – Uhr
Das Amt Schradenland stellt zum 01. September 2016
eine/n Auszubildende/n für den Beruf der / des Verwaltungsfachangestellten ein.
Der Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes. Ausgebildet wird in der Fachrichtung Kommunalverwaltung.
Ausbildungsbeginn ist der 01.09.2016, die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Während der dreijährigen Ausbildungszeit durchläuft der/die Auszubildende alle Sachgebiete der Verwaltung. Die theoretische Ausbildung erfolgt im Blockunterricht an der Berufsschule in Elsterwerda. Weiterhin findet während der Praxisphase die dienstbegleitende Unterweisung vom Niederlausitzer Studieninstitut ebenfalls in Elsterwerda statt.
Einstellungsvoraussetzung ist der Fachoberschulreifeabschluss mit
sehr guten/ guten Leistungen in Deutsch, Mathematik und Politische Bildung
eine gute Auffassungsgabe,
gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen und
PC Kenntnissen (Word und Excel).
Sie sollten sich für verwaltende Tätigkeiten, Umgang mit Menschen, Arbeit mit dem PC und Rechtsvorschriften interessieren. Erwartet werden Bewerbungen von aufgeschlossenen, vielseitig interessierten, motivierten, verantwortungsbewussten jungen Menschen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD).
Wenn Sie in einer dienstleistungsorientierten Verwaltung arbeiten möchten, dann richten Sie Ihre vollständige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopie der letzten 2 Schulzeugnisse, Praktikabeurteilungen und Passbild) bis 31. 10. 2015
an das Amt Schradenland
Kennwort: „Bewerbung Ausbildung“
Großenhainer Straße 25
04932 Gröden
Für Fragen steht Frau Kathleen Funk unter der Telefon-Nr.: 03533 762 23 zur Verfügung. Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, ist ein adressierter und frankierter Rückumschlag beizufügen.
Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallende Kosten werden nicht erstattet.
Thilo Richter
Amtsdirektor
Mi, 20. November 2024
Mo, 18. November 2024
Werte Eltern von Krippen- und Hortkindern, bitte reichen Sie wieder zur Ermittlung der ...