Allgemeinverfügung zur Hochwassersituation für das Territorium des Landkreises Elbe-Elster mit Anordnung der sofortigen Vollziehung und Androhung des unmittelbaren Zwanges
Gem. § 13 (1) des Ordnungsbehördengesetzes Brandenburg vom 21. August 1996 (Gesetz- und Verordnungsblatt) Teil I, Seite 265, in derz z. Z. geltenden Fassung, wird
ab sofort
folgende ordnungsbehördliche Allgemeinverfügung erlassen:
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