Jährliche Einkommensüberprüfung für die Ermittlung der Elternbeiträge 2025
Werte Eltern von Krippen- und Hortkindern,
bitte reichen Sie wieder zur Ermittlung der Elternbeiträge für 2025 die entsprechenden Einkommensnachweise in der Amtsverwaltung in Gröden (Frau Mai) bis zum
30.11.2024
ein. Es besteht ebenso die Möglichkeit, die Unterlagen bei der Leiterin der Kita abzugeben.
Wird das Einkommen in dieser Frist nicht erklärt, wird gemäß Kita-Satzung der Höchstbeitrag festgesetzt.
Wird bereits der Höchstbeitrag gezahlt, ist eine Vorlage der Einkommensnachweise nicht mehr notwendig.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Weitere Meldungen
Fundtier in Merzdorf
Mo, 18. November 2024
Projekttag der Grundschule Hirschfeld zur Namensgebung
Mo, 18. November 2024