Einwohnermeldeamt
Führerschein, Umtausch
Kurzinformationen
Umtausch einer vorhandenen Fahrerlaubnis in einen EU Kartenführerschein
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, werden in den nächsten Jahren ungülitg und müssen erneuert werden. Als erstes müssen Papierführerscheine umgetauscht werden.
Ab 2026 sind auch alle Kartenführerscheine umzutauschen, die zwischen 1999 und 2013 ausgestellt wurden.
Geburtsjahr Fahrerlaubnisinhaber Umtausch bis
vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Januar 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025
Beschreibung
Die Fahrerlaubnisinhaber/-in der Fahrerlaubnisinhaber muss den Antrag persönlich stellen. Die Antragstellung durch Bevollmächtigte ist nicht möglich.
Notwendige Unterlagen
- gültiger Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) zum aktuellen Hauptwohnsitz
- ein Passfoto
- Führerscheinkarte VK 30 (Die VK 30 wurde bis Juni 1982 den Fahrerlaubnisinhabern in der ehemaligen DDR ausgehändigt und war der einzige Nachweis)
Gebühren
Umtausch Papierführerschein: 25,30 €
Umtausch altes Checkkartenformat: 10,00 €
Ansprechpartner
Frau Kristin Jahn
(035343) 762-18
Frau Annabell Richter
(035343) 762 - 15
Formulare
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