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Bau- und Ordnungsamt

Liegenschaftskataster


Kurzinformationen

Jede Liegenschaft (Grundstücke und Gebäude) ist im Liegenschaftskataster ihrer Lage nach erfasst. Das heißt, jeder Eckpunkt eines Grundstücks ist mit einer Genauigkeit von wenigen Zentimetern bekannt und auch in der Örtlichkeit wieder herstellbar. Außerdem werden im Liegenschaftskataster Nutzungen und Flächengrößen nachgewiesen und nachrichtlich die Eigentümer geführt.


Beschreibung

Das Liegenschaftskataster besteht aus folgenden Einzelnachweisen:

  • Liegenschaftskarte (Katasterkarte, Flurkarte)
  • Liegenschaftsbuch (Katasterbuchwerk)
  • Zahlennachweis (Grenzlängen und -abstände, Katasterzahlenwerk)

Bei jeder Baumaßnahme, jedem Verkauf von Grundstücken und bei der Bewirtschaftung von Immobilien ist das Liegenschaftskataster für die Eigentümer, die Wirtschaft und die öffentliche Verwaltung eine unverzichtbare Informationsquelle.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Frau Marlen Trobisch
Telefon (035343) 762-37

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