Kalender
27. 11. 2024 - Uhr – Uhr
Anträge können vom 10. Februar an gestellt werden
Die Überbrückungshilfe III im Überblick:
- Die besondere Fixkostenregelung für die Reisebranche wird fortgesetzt (Erstattung von Provisionen, Ausfallkosten).
- Für die Veranstaltungs- und Kulturbranche werden zusätzlich die Ausfall- und Vorbereitungskosten für März bis Dezember 2020 erstattet.
- Für Einzelhändler werden die Abschreibungsmöglichkeiten auf das Umlaufvermögen erweitert (Wertverluste aus verderblicher Ware oder sonst einer dauerhaften Wertminderung unterliegenden Ware, d.h. saisonale Ware der Wintersaison 2020/2021) sowie
- für die Unternehmen der pyrotechnischen Industrie (Anrechnung von Lager- und Transportkosten).
Die Antragstellung erfolgt wie bisher bei den Wirtschaftshilfen über die elektronische Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Unternehmen müssen den Antrag über einen Steuerberater, Rechtsanwalt, Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer einreichen. Die Kosten dafür werden erstattet. Soloselbständige können ihren Antrag direkt stellen.
Parallel sind Beratungshotlines des Bundes geschaltet.
Zentrale Hotline für:
Steuerberater/Buchprüfer/Wirtschaftsprüfer ( 030-52 68 50 87
Soloselbständige (Direktantrag) ( 030-1200 21 034
allg. wirtschaftsbezogene Fragen ( 030-12002 1031/1032
Nach Auszahlung der Abschläge wird die Bearbeitung und vollständige Auszahlung der Anträge in wenigen Wochen durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) in einem sogenannten Fachverfahren möglich sein.
(Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie)
Mi, 20. November 2024
Mo, 18. November 2024
Werte Eltern von Krippen- und Hortkindern, bitte reichen Sie wieder zur Ermittlung der ...