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27. 11. 2024 - Uhr – Uhr
Mit einer 7-Tage-Inzidenz von 566,6 liegt der Landkreis Elbe-Elster deutlich über der Marke von 300. Diese Situation macht weitere Maßnahmen per Allgemeinverfügung erforderlich, um die Infektionszahlen zu senken.
Das sieht die vierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes vor. „Trotz des bestehenden Lockdowns wird die Situation bisher nicht besser. Deshalb muss jetzt möglichst zielgenau nachgesteuert werden“, sagt Landrat Christian Heinrich-Jaschinski zum Vorgehen der Kreisverwaltung.
Auf Basis aktueller Daten für den Landkreis sowie aus der Einschätzung des Gesundheitsamtes ist das Infektionsgeschehen mit seinen Risiken und Folgen bei jüngeren Kinder anders zu bewerten als in der Gruppe der Hochaltrigen. Bei Letztgenannten spielen oft auch Vorerkrankungen eine wesentliche Rolle im Krankheitsverlauf. „Deshalb müssen Maßnahmen darauf ausgerichtet sein, das Infektionsgeschehen in der Altersgruppe der Hochbetagten zu minimieren, um eine Entlastung des Gesundheitssektors zu erreichen bzw. eine Überlastung zu vermeiden“, betont der Landrat.
Mit seiner neuen Allgemeinverfügung konzentriert der Landkreis seine Maßnahmen auf stationäre oder teilstationäre Pflegeinrichtungen sowie auch alle ambulanten Pflegedienste, die ein Testkonzept umzusetzen haben. Die ohnehin geltenden Kontaktbeschränkungen, Abstands- und Hygieneregeln sowie Arbeitsschutzvorgaben gelten unverändert weiter. „Die Einhaltung dieser grundlegenden Regelungen und Beschränkungen ist nach wie vor der wesentliche Schlüssel zum Erfolg. Ohne die Beachtung dieser Maßgaben bringen auch weitere Maßnahmen nur bedingt Erfolg“, ist sich der Landrat sicher. Neu geregelt wird, dass die Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste verpflichtet werden, sich entsprechend des Testkonzeptes ihres Unternehmens regelmäßig einem Test auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu unterziehen.
Eine Anordnung zur Untersagung des Betriebes von Kindertageseinrichtungen ist vorerst nicht beabsichtigt. Nach Einschätzung des Gesundheitsamtes aus der täglichen Arbeit lässt eine Schließung von Kindertagesstätten keine deutliche Minimierung des Infektionsgeschehens in der Altersgruppe der Hochaltrigen und Vorerkrankten erwarten. Die vorhandenen Daten sprechen zwar dafür, dass diese Maßnahme Auswirkungen auf die Gesamtinzidenz haben kann. Aber speziell ist durch solche Maßnahmen eine deutliche Entlastung bei den Hochrisikogruppen nicht nachweisbar. Vielmehr wird durch Offenhalten der Kita eine sonst eintretende verstärkte Betreuung der Kinder durch die Großeltern vermieden, die zur vulnerablen (besonders gefährdeten) Gruppe gehören.
Die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens wird zeigen, ob diese zielgenauen Maßnahmen Wirkung zeigen. Sollten gewichtige Anhaltspunkte dafür sprechen, dass weitere gravierende Einschränkungen, auch im Bereich der Kindertagesbetreuung, erforderlich sind, wird der Landkreis entsprechende weitere Maßnahmen ergreifen.
Die Corona-Infektionen im Landkreis Elbe-Elster haben sich auch über das Wochenende auf sehr hohem Niveau bewegt. Die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner) steht aktuell bei 566,6. Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Elbe-Elster meldet am 11. Januar 2021 nachfolgende statistische Angaben zu den Corona-Infektionen im Landkreis:
gesamt positiv Getestete: 3.710 (+ 41 zum Vortag)
davon aktive Fälle: 939 (- 36 zum Vortag)
genesene Personen: 2.679 (+ 76 zum Vortag)
bestätigte 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 566,6 (547,0 am Vortag)
stationär behandelte Personen: 39 (Stand 11.01.21)
davon intensivmedizinisch: 9 (Stand 11.01.21)
Personen in Isolation bzw. häusliche Quarantäne: 2620 (+ 590 zur Vorwoche/Stand 08.01.21)
verstorben: 92 Personen (+ 1 zum Vortag)
Die Angaben entsprechen, wenn nicht anders angegeben, dem aktuellen Stand am 11. Januar, 8.30 Uhr.
Aktuelle Daten sowie weitere Informationen mit entsprechenden Links rund ums neuartige Coronavirus im Landkreis Elbe-Elster sind unter www.lkee.de jederzeit abrufbar. Darunter heute auch aktuell die Fallzahlen aktiver Fälle nach Gemeinden im Landkreis Elbe-Elster - Stand 11. Januar 2021.
(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Elbe-Elster)
Mi, 20. November 2024
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