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27. 11. 2024 - Uhr – Uhr
Vorschriften des Bundes haben für alle Geflügelhalter bundesweit Gültigkeit
Auf Grund der gehäuften Geflügelpestnachweise bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen in mehreren Bundesländern hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit Wirkung vom 21. November 2016 eine Eilverordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen erlassen.
Diese Vorschriften haben für alle Geflügelhalter (auch Kleinsthaltungen) bundesweit Gültigkeit.
Der Tierhalter eines Bestandes
zu erfassen (§ 3 der Verordnung).
Der Tierhalter eines Bestandes bis einschließlich 1.000 Stück Geflügel hat sicherzustellen, dass
die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugtes Betreten oder Befahren gesichert sind,
Die Verordnung gilt bis zum 20. Mai 2017.
Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft fordert alle Geflügelhalter des Landkreises Elbe-Elster auf, die vorgenannten Schutzmaßnahmen umzusetzen. Festgestellte Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, folgende allgemeine Verhaltensmaßregeln zu beachten:
(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Elbe-Elster)
Mi, 20. November 2024
Mo, 18. November 2024
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