Landkreis Elbe-Elster: Tierseuchenallgemeinverfügung über die Anordnung zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz gegen die aviäre Influenza - Geflügelveranstaltungen und mobile Geflügelhändler -
Auf Grund der Anordnung zusätzlicher Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Geflügelpest des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 14.09.2023 (Gesch-Z: 07-32-2211/2023-005/010) wird auf der Grundlage der §§ 37 und 38 des Tiergesundheitsgesetz und des § 7 Abs. 5 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) hat der Landkreis Elbe-Elster nachfolgende Allgemeinverfügung erlassen.
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