Veröffentlichung von Jubiläen im Amtsblatt des Amtes Schradenland
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
im kommenden Jahr möchten wir Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 90. Geburtstag jeden jährlichen Geburtstag sowie Ehejubiläen ab dem 50. und jedes folgende Ehejubiläum im Amtsblatt des Amtes Schradenland veröffentlichen.
Mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen persönliche Daten nur mit Einwilligung des Betroffenen gespeichert und / oder verwendet werden. Aus diesem Grund setzt die Veröffentlichung Ihres Alters- / Ehejubiläums im Amtsblatt des Amtes Schradenland Ihr schriftliches Einverständnis voraus.
Wenn ihnen zum Geburtstag oder besonderen Jubiläen gratuliert werden soll und sie wünschen, dass diese im Amtsblatt des Amtes Schradenland veröffentlicht werden, geben sie uns spätestens sechs Wochen vor Ihrem Ehrentag ihre Einwilligung. Füllen Sie nachfolgenden Vordruck aus, sprechen diesbezüglich beim Einwohnermeldeamt vor oder verwenden bitte das auf der Homepage des Amtes Schradenland bereitgestellte Formular.
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