Schiedsstelle Amt Schradenland

Amtsdirektorin K. Wilken, Schiedsfrau H. Schmidt, Vorsitzender Amtsaussschuss R. Bodack (v.l.n.r.)Frau Heid

In der Sitzung des Amtsausschusses am 22. Mai 2023 wurde Frau Heiderose Schmidt für die Wahlperiode 2023 bis 2028 als Vorsitzende der Schiedsstelle bestätigt und Herr Enrico Hofmann aus Gröden in der Sitzung des Amtsausschusses am 8. Juni 2023 als weitere Schiedsperson gewählt.

 

Die Wahlen waren erforderlich, da die Amtszeit von Frau Schmidt als Vorsitzende auslief und Herr Kniese sein Amt als Schiedsmann niedergelegt hat. Frau Schmidt ist seit 20 Jahren als Vorsitzende der Schiedsstelle tätig. Mit einem Blumenstrauß an Frau Schmidt dankten Frau Wilken und Herr Bodack für das über 20 Jahre entgegengebrachte Engagement und Interesse für die Tätigkeit als Schiedsperson. Mit der Berufung durch die Leitung des Amtsgerichtes Bad Liebenwerda in das Ehrenamt der Schiedsperson beginnt die Amtszeit für die Dauer von fünf Jahren.

 

Schiedsstellen sind zuständig fürBürgerliche Rechtstreitigkeiten, Strafsachen und den Täter-Opfer-Ausgleich. Die Aufgabe einer Schiedsperson besteht in der Schlichtung von Rechtsstreiten zwischen Bürgern, z. B. bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Beleidigungen, übler Nachrede, Bedrohung, Sachbeschädigung. Eine Klage kann erst bei Gericht erhoben werden, wenn vorher ein Sühneversuch vor einer Schiedsstelle erfolglos geblieben ist. Ein Schlichtungsverfahren wird auf schriftlichen oder mündlichen Antrag einer Partei eingeleitet. Die Schiedsmänner und -frauen arbeiten ehrenamtlich.

 

Kontaktaufnahme mit der Schiedsstelle über das Amt Schradenland, Telefon 035343 762-0.

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Mi, 05. Juli 2023

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