Wasserentnahme mit Pumpen aus Gewässern im Landkreis untersagt

Allgemeinverfügung des Landkreises zum Schutz der Oberflächengewässer

 

Aufgrund der Dürresituation in den vergangenen Jahren und der aktuellen Niederschlagssituation ist erneut eine flächendeckende Niedrigwassersituation in Grund- und Oberflächengewässern im Landkreis Elbe-Elster zu verzeichnen.

Die Niederschlagsdefizite im Landkreis Elbe-Elster haben in den Nebengewässern der Schwarzen Elster zu einer weitgehenden Unterschreitung der ökohydrologischen Mindestabflüsse geführt. Auch in den Standgewässern sind aufgrund fehlender Zuflüsse, hohen Verdunstungsraten und fallender Grundwasserpegel kritische Wasserstände erreicht. In Verbindung mit den hohen Temperaturen besteht die Gefahr von erheblichen Beeinträchtigungen des ökologischen Zustandes der Gewässer. Da die Wetterprognose weiterhin keinen nennenswerten Niederschlag erwarten lässt, untersagt der Landkreis Elbe-Elster als untere Wasserbehörde per Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung Wasserentnahmen aus allen Oberflächengewässern des Landkreises mittels Pumpen.

Auch für Inhaber von wasserrechtlichen Erlaubnissen zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern ist für den Zeitraum der Gültigkeit die Entnahme untersagt.

Durch die untere Wasserbehörde kann eine Ausnahme von den Verboten erteilt werden, wenn die Auswirkungen auf die Ordnung des Wasserhaushalts und den Schutz der Natur nicht erheblich oder nachhaltig sind oder wenn die Regelungen zu einer unbilligen Härte führen würden.

Der Dezernent für Recht, Ordnung und Landwirtschaft des Landkreises, Dirk Gebhard, weist darauf hin, dass die Untere Wasserbehörde des Landkreises Elbe-Elster in den Sommermonaten verstärkt an den Gewässern des Landkreises unterwegs sein wird, um die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu überwachen. Verstöße können mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

Zu lesen ist die Allgemeinverfügung u.a. auf der Homepage des Landkreises unter www.lkee.de und im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster Nr. 12 vom 22. Juni 2022.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Di, 19. Juli 2022

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